Führerscheinklassen |
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Führerscheinklassen. Dieser Tabelle können Sie auch entnehmen, ob Sie den gewünschten Führerschein bei uns erwerben können. |
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |
Klasse | Beschreibung |
bei uns?
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A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. |
Ja |
A |
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, in den ersten zwei Jahren bis 25 kW (34PS) und Leistungsmasse nicht höher als 0,16 kW/kg. Ab dem Einstiegalter von 25 entfällt die Leistungsbeschränkung für Führerscheinneulinge. |
Ja |
A1 |
Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW |
Ja |
B |
Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Anhänger über 750 kg sind erlaubt wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. Zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 t (ehemalige Führerscheinklasse 3) |
Ja |
BE |
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die nicht in die Klasse B fallen |
Ja |
C |
Lastwagen über 3,5 t, Anhänger bis 750 kg (ehemalige Klasse 2) |
nein |
CE |
Lastwagen über 3,5 t, Anhänger über 750 kg |
nein |
C1 |
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg |
nein |
C1E |
Fahrzeuge mit einer Gesamtmase von 7,5 t mit Anhänger über 750 kg. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Gesamtmasse bis 12 t. |
nein |
D |
Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Anhänger bis 750 kg |
nein |
DE |
Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Anhänger über 750 kg |
nein |
D1 |
Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen aber nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen. |
nein |
D1E |
Busse der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg |
nein |
AM |
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE |
Ja, |
L |
selbstfahrende Arbeitmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h |
Ja, |
AM |
Mindestalter: 15 Jahre (ehemalige alte Klasse 4, wenn vor 01.01.1989 erteilt); dreirädrige Krafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als 50cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kw im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektromotoren. |
Ja |
T |
Land und Forstwirtschaftliche Maschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger erlaubt. |
nein |